08. Februar 2021
Die Bundesregierung will die Folgen der Coronavirus-Pandemie für die Unternehmen abmildern. Deshalb galt bereits eine Insolvenzaussetzung bis zum 31.1.2021. Diese Regelung soll nun bis Ende April 2021 verlängert werden. Die Verlängerung soll den Schuldnern zugute kommen, die einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus den aufgelegten Corona-Hilfsprogrammen haben und deren Auszahlung noch aussteht. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Hilfe bis zum 28. Februar 2021 beantragt wird und die...