Sanierungs- und Insolvenzberatung
Insolvenzstrafverteidigung

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Haftung des Geschäftsführers in der Krise der GmbH

 

In der Krise des Unternehmens trifft  den Geschäftsleiter nicht nur die Verantwortung für das Interesse der von ihm geführten Gesellschaft, sondern  verstärkt seine Verantwortlichkeit für Gläubigerinteressen. Diese Antinomie führt fast zwangsläufig zu kaum auflösbaren Konflikten, wenn es um (über-)lebenswichtige Unternehmensentscheidungen geht. Die Verantwortlichkeit des Geschäftsleiters wurde durch die GmbH-Rechtsreform noch hervorgehoben und dessen Pflicht  postuliert, ein geeignetes Instrumentarium zur Krisenfrüherkennung einzurichten, Prüfungs- und Kontrollpflichten ernst zu nehmen und die Einleitung von Sanierungsmaßnahmen zu prüfen, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung drohen bzw. vorliegen. Viele Geschäftsführer unterschätzen ihre weitreichende persönliche Haftung für Fehlverhalten (Pflicht zur Einhaltung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes, § 43  Abs. 1 GmbH-Gesetz).

 

Schließlich: Eine Haftungsbegrenzung etwa bei Handeln auf Anweisung der Gesellschafter entlastet nur unter besonderen Umständen. Ggf. muss ein Geschäftsführer entsprechende Gesellschafteranweisungen  zurückweisen. Letztlich: Auch eine Amtsniederlegung kann von realisierten Tatbeständen nicht befreien.

 

 

Wir beraten Geschäftsführer u. a. in folgenden Fällen :

 

Insolvenzverschleppungshaftung;

Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife;

deliktische Haftung für Insolvenzverschleppung;

vorsätzliche Insolvenzverschleppung;

Haftung für Insolvenz - oder Krisenverursachung (Geschäftsführerhaftung nach §§ 43 Abs. 2 GmbH-Gesetz, Abs. 3 GmbH-Gesetz, Zahlung an Gesellschafter nach § 64 Satz 3 GmbH-Gesetz);

Existenzvernichtungshaftung.

 

 

Wir vertreten Geschäftsführer ferner zivil- und versicherungsrechtlich bei Konflikten mit Gesellschaftern oder mit dem Insolvenzverwalter und  bei versicherungsrechtlichen Fragestellungen (D&O-Versicherung, rechtliche Bedenken gegen die Claims-made-Klausel)

 

 

Kontakt

Kanzlei für Sanierungsberatung und Insolvenzstrafverteidigung

 

Dr. jur. Hans-Jürgen Karsten Rechtsanwalt und Notar a.D.

Parkallee 117

D-28209 Bremen

 

Tel. 0421 69 202 843

Fax 0421 69 202 846

karsten-dr@t-online.de

 

Xing: HansJuergen_Karsten

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