Sanierungs- und Insolvenzberatung
Insolvenzstrafverteidigung

  • Anwaltskazlei für Insolvenzrecht

    Kompetente Beratung

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Gesellschafter

 Die Insolvenz einer GmbH betrifft nicht nur den Geschäftsführer, sondern auch deren Gesellschafter. Diese haften zwar grundsätzlich  nur für die Erbringung ihrer Stammeinlagen, in bestimmten Fällen kommt aber eine weitergehende Haftung der Gesellschafter in Betracht:

 

Zum Beispiel bei

  •  nicht voll geleisteter Stammeinlage für kaduzierte Gesellschafteranteile,
  • verdeckter Sacheinlage,
  • Gesellschafterdarlehen,
  • Nutzungsüberlassung,
  • verdeckter Gewinnausschüttung,
  • Rückerstattung von Gewinnausschüttungen,
  • Risiken von Betriebsaufspaltungen,
  • überhöhten Zahlungen an den Gesellschaftergeschäftsführer,
  • 'Hin-und Herzahlen'etc.,
  • Unterbilanz,
  • Vorwurf des existenzvernichtenden Eingriffs,
  • Verjährungsfragen bei Anfechtungstatbeständen usw.

 

 

Wir beraten über Strategien zur Vermeidung des Insolvenzrisikos, bei Zweifelsfragen über fehlerhafte insolvenznahe Verhaltensweisen und übernehmen bei Prozessführung des Insolvenzverwalters gegen Gesellschafter deren Vertretung.

 

 

Kontakt

Kanzlei für Sanierungsberatung und Insolvenzstrafverteidigung

 

Dr. jur. Hans-Jürgen Karsten Rechtsanwalt und Notar a.D.

Parkallee 117

D-28209 Bremen

 

Tel. 0421 69 202 843

Fax 0421 69 202 846

karsten-dr@t-online.de

 

Xing: HansJuergen_Karsten

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Insolvenztabelle ab 1.7.2024

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