Exemplarische Darstellung unserer Tätigkeit:
- Wir stellen für Sie den schriftlichen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei dem für Sie zuständigen Gericht.
- Wir erstellen für Sie einen Schuldenbereinigungsplan.
- Wir führen für Sie den zwingend erforderlichen außergerichtlichen Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern durch.
- Wir stellen für Sie die gemäß § 305 Insolvenzordnung vorgeschriebene Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung aus.
- Wir erstellen für Sie die erforderlichen Verzeichnisse nach den amtlichen Vorgaben.
- Wir stellen für Sie den Antrag auf Verfahrenskostenstundung.
- Wir stellen für Sie den Antrag auf Restschuldbefreiung.
- Auf Wunsch begleiten wir Sie während der Dauer der Wohlverhaltensperiode (kostenpflichtig).
Selbstverständlich beantworten wir in jeder Phase des Insolvenzverfahrens alle Fragen, die Sie uns stellen.