Sanierungs- und Insolvenzberatung
Insolvenzstrafverteidigung

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Wen betrifft die Privatinsolvenz?

In Form der Verbraucherinsolvenz betrifft sie Angestellte, Arbeiter, Arbeitslose, Beamte, Personen in der Ausbildung (Schüler, Praktikanten, Auszubildende, Studenten), Zivil- und Wehrdienstleistende, Rentner, Sozialhilfeempfänger, grundsätzlich auch Geschäftsführer einer GmbH. 

 

Auch ehemals Selbständige:

Betroffen sind aber auch Personen, die ehemals eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit  ausgeübt haben (gilt auch bei einer Nebenbeschäftigung) und diese bei Antragstellung nicht mehr ausüben. In der Praxis bestehen häufig starke Abgrenzungsprobleme. Grundsätzlich gilt:

Sind die Vermögensverhältnisse des ehemals Selbstständigen überschaubar (bis zu ca. 19 Gläubiger) und bestehen keine Forderungen gegen den Schuldner aus Arbeitsverhältnissen, unterfällt auch er der Verbraucherinsolvenz.

Kontakt

Kanzlei für Sanierungsberatung und Insolvenzstrafverteidigung

 

Dr. jur. Hans-Jürgen Karsten Rechtsanwalt und Notar a.D.

Parkallee 117

D-28209 Bremen

 

Tel. 0421 69 202 843

Fax 0421 69 202 846

karsten-dr@t-online.de

 

Xing: HansJuergen_Karsten

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Insolvenztabelle ab 1.7.2024

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