Zur Verdeutlichung für natürliche Personen:
Das Regelinsolvenzverfahren betrifft Personen mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit (Freiberufler, Einzelunternehmer, Gewerbetreibende, Handwerksbetriebe, ganz allgemein Selbstständige) , die noch aktiv tätig sind und ehemalige Selbstständige mit mehr als 20 Gläubigern oder Schulden aus Arbeitsverhältnissen.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren richtet sich an alle anderen Personen wie Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose, Studenten etc.
Vom Ergebnis her betrachtet ist es einerlei, welches Verfahren man letztlich durchlaufen muss, in beiden Fällen erhält der Schuldner zum Abschluss der 3-jährigen Wohlverhaltensperiode die Restschuldbefreiung.
Unterschied in formaler Hinsicht:
Der Verbraucherinsolvenz muss zwingend ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungs-versuch vorausgehen. Es müssen außerdem zwingend die amtlichen Verfahrensvordrucke verwendet werden.
Bei der Regelinsolvenz muss kein Schuldenbereinigungsverfahren vorausgehen, die Verwendung amtlicher Vordrucke ist nicht erforderlich (aber unbedingt zu empfehlen).