Das Regelinsolvenzverfahren betrifft:
- Schuldner, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, also Unternehmer/Selbstständige sind;
- ehemals wirtschaftlich Selbstständige, deren Vermögensverhältnisse nicht überschaubar sind (ab 20 Gläubigern aufwärts gilt das immer) und/oder gegen die Forderungen aus
Arbeitsverhältnissen bestehen;
- alle juristischen Personen wie z.B. GmbH und AG,die zahlungsunfähig und / oder überschuldet sind.