Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt in der umfassenden Beratung von Einzelpersonen/Arbeitnehmern/Beamten und Selbstständigen, GbR und GmbH, in Krise und Insolvenz. Dabei bevorzuge ich das Ausschöpfen aller Möglichkeiten einer außergerichtlichen Sanierung zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens. Dieses Bestreben setzt sich innerhalb des Insolvenzverfahrens fort, wenn es darum geht, auch zu einem fortgeschrittenen Zeitpunkt rasche Entschuldung zu erreichen, z. B. durch einen Sanierungsplan/Insolvenzplan in Kombination mit Eigenverwaltung oder die Erhaltung der selbstständigen Tätigkeit. Dabei ist eine erfolgreiche Vertretung von Einzelunternehmern und GmbH-Geschäftsführern ohne fundierte Kenntnisse im Strafrecht/Insolvenzstrafrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht kaum möglich. Gerade im vorinsolvenzlichen Stadium ist eine ergebnisorientierte und durchaus auch robuste Verhandlungsführung nicht selten erfolgreich. Dies gilt speziell im Umgang mit institutionellen Gläubigern.
Es mag an meinem Elternhaus liegen – beide Elternteile waren selbstständig tätig – dass ich frühzeitig eine gewisse Affinität zur rechtlichen Ausprägung wirtschaftlicher Tätigkeit entwickelt habe, sodass für mich nur der Anwaltsberuf infrage kam.
Geraten Verbraucher und Selbstständige in eine wirtschaftlich
bedrohliche Lage, müssen sie oft Privatinsolvenz anmelden. Damit verbunden sind eine lange Verfahrensdauer sowie ein Bonitätsverlust von bis zu zehn Jahren aufgrund entsprechender
SCHUFA-Einträge. Die Alternativen sind andere Schuldenbereinigungs- und Sanierungsverfahren, beispielsweise das Insolvenzplanverfahren.
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Die Liquidität einer GmbH oder UG entscheidet häufig darüber,
ob sich diese langfristig am Markt halten kann oder nicht. Gerade in Zeiten marktwirtschaftlicher Turbulenzen und radikaler Veränderungen von Marktbedingungen stehen viele Unternehmen vor großen
Herausforderungen wie Zahlungsausfällen, dem Ausbleiben von Aufträgen oder dem Verlust von Mitarbeitern mit hoher Qualifizierung. Es kann also viele verschiedene Gründe geben, weshalb eine GmbH
von einer Insolvenz bedroht ist. Der Insolvenzfall tritt dann ein, wenn eine Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung der Gesellschaft vorliegt. In besonderem Maße haben
Unternehmergesellschaften bei ersten Krisenanzeichen auf eine detaillierte sowie präzise Kontrolle, Leitung und Durchführung betriebswirtschaftlich gebotener Maßnahmen zu achten. Denn die
Erfahrung zeigt, dass so mancher Geschäftsführer sich nicht ausreichend darüber im Klaren ist, wie hoch das Risiko einer Haftung der Geschäftsführer mit ihrem Privatvermögen ist.
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