Sanierungs- und Insolvenzberatung
Insolvenzstrafverteidigung

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Schuldenvergleich

Vorteile eines Schuldenvergleiches

  • Es findet eine schnelle Entschuldung statt, die in Form einer Einmalzahlung oder als Ratenzahlung, oder in Kombination beider Möglichkeiten konfiguriert werden kann.
  • Dauer: In aller Regel nicht länger als drei Monate.
  • Diskretion: Es findet eine Abwicklung statt, die im Gegensatz zum Insolvenzverfahren nicht öffentlich ist und dem Schuldner eine komplette Offenbarung erspart.
  • Schnellere Löschung aus SCHUFA und Schuldenregister.
  • Die berufliche Existenz bleibt unangetastet, dies ist wichtig vor allem für Selbstständige und Freiberufler.

 

Nachteile

Nachteile bestehen grundsätzlich keine. Zu beachten ist jedoch:

Da ein Schuldenvergleich freiwillig und ohne den Vollstreckungsschutz eines Insolvenzverfahrens abläuft, kann während der Vergleichsverhandlungen ein Gläubiger ausscheren und gegen Sie vollstrecken,das können Sie allerdings im Planverfahren vermeiden.

 

 

Voraussetzung

Es sind finanzielle Mittel vorhanden (etwa Darlehen von dritter Seite). Sie müssen den Gläubigern ein akzep-tables Angebot  unterbreiten zu können , Sie müssen die Verfahrenskosten (Gericht und Insolvenzverwalter) berücksichtigen. 

 

Eine oft gestellte Frage: Wie hoch muss die Quote sein? 

 

Generelle Antwort: Die Vergleichsquote muss den Gläubiger finanziell besser stellen, als er in einem Insolvenz-verfahren gestellt wäre. Je höher das Angebot, desto schneller ist eine Einigung mit allen Gläubigern zu erzielen.

 

Faustregel:

30 % des geschuldeten Betrages führen in aller Regel zum Erfolg. Je höher die Schulden (ab 100.000 € aufwärts), desto leichter ist es möglich, eine Quote unterhalb von 30 % zu erzielen, im Einzelfall bis zu 5 % des geschul-deten Betrages. Denn die Alternative ist den Gläubigern in aller Regel klar und es gilt: Schnelles Geld ist gutes Geld.

 

Anknüpfungspunkt, Verhandlungstaktik und Prozess der Durchführung von Vergleichsverhandlungen bis zum Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung sind eine Frage der Schuldenstruktur, der Art der Gläubiger-zusammensetzung, der Erfahrung und letztlich eines professionellen Fingerspitzengefühls dafür, welche Quote unter Zuhilfenahme welcher Argumente als angemessen angeboten werden kann. 

 

Darauf sind wir spezialisiert.

 

Prüfen Sie, wie realistisch Ihre Aussichten auf den Erfolg eines Schuldenvergleiches sind. Unabdingbare Voraussetzung : Es muss ein gewisser Geldbetrag vorhanden sein. Geht es insgesamt um einen kleineren fünfstelligen Schuldenbetrag, besteht auch die Möglichkeit einer ratenweisen Zahlung, bereits 50 €/Monat können ausreichen. Wir beraten Sie, wie hoch ein Betrag oder eine monatliche Rate sein müssen und berechnen für Sie die Vergleichsquote. In einem telefonischen Vorgespräch oder aufgrund einer ausführlichen E-Mail stellt sich meistens schnell heraus, ob realistische Erfolgsaussichten bestehen.

 

Rufen Sie uns einfach an unter 0421 69 202 843, Sie erhalten in aller Regel noch am selben Tag eine Beratung.

Kontakt

Kanzlei für Sanierungsberatung und Insolvenzstrafverteidigung

 

Dr. jur. Hans-Jürgen Karsten Rechtsanwalt und Notar a.D.

Parkallee 117

D-28209 Bremen

 

Tel. 0421 69 202 843

Fax 0421 69 202 846

karsten-dr@t-online.de

 

Xing: HansJuergen_Karsten

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