Unsere Kanzlei verfügt über ein breites Wissens- und Erfahrungsspektrum aus jahrzehntelanger Anwaltstätigkeit in wirtschafts- und unternehmensrechtlichen wie in einschlägigen strafrechtlichen Bereichen. Damit verfügen wir über juristische Ressourcen und Fachkenntnisse aus unterschiedlichsten Rechtsgebieten, die bei der Beratung verschuldeter Personen und Unternehmen aus der Arbeits- und Unternehmenswelt von wertvollem Nutzen sind.
Unsere Aufgabe:
Wir sehen es als unsere vornehmliche Aufgabe an, jeden Klienten, der sich in finanzieller Notlage an uns wendet, möglichst vor einem Insolvenzverfahren zu bewahren. Denn in der deutschen Rechtskultur ist es im Unterschied zum europäischen aber auch außereuropäischen Ausland trotz vieler Reformen des Insolvenzrechtes immer noch so, dass finanzielles und geschäftliches Scheitern mit der Folge eines Insolvenzverfahrens gesellschaftlich nach wie vor mit einem Makel behaftet ist. Für den angloamerikanischen Bereich ist dagegen der Grundsatz selbstverständlich, dass jeder eine 2. Chance verdient und zwar innerhalb eines sehr überschaubaren Zeitrahmens.
Wartezeit zu lang:
Ein anderer ganz wesentlicher Grund für unser vorrangiges Bemühen, Schuldner vor einem Insolvenzverfahren eher zu bewahren, liegt darin begründet, dass die Dauer eines Insolvenzverfahrens trotz der seit 1.1.2021 wirksamen Gesetzesänderungen in mehr als 90 % aller Fälle immer noch 3 Jahre dauern dürfte. Rechnet man die Vorbereitung bis zur Verfahrenseröffnung hinzu, ist eher von einer Wartezeit von annähernd 4 Jahren bis zur Schuldenfreiheit auszugehen. Eine derart lange Wartezeit bis zur Schuldenfreiheit ist in Europa aber auch weltweit ungewöhnlich und eher eine deutsche Eigenheit, gestützt durch die Befürchtung der Kreditwirtschaft (mehr als die Hälfte aller Schulden bestehen gegenüber Kreditinstituten),dass bei einer kürzeren Wohlverhaltensperiode "wilde Schuldenmacherei" um sich greifen könnte, die bei Gläubigern höhere Verluste verursachen könnte.Dabei wird gerne übersehen, dass sich kaum ein Mensch freiwillig soweit verschuldet, dass er auf absehbare Zeit nur noch vom pfändungsfreien Einkommensanteil oder etwa von der Grundsicherung/ Harz IV leben kann.
SCHUFA und die Folgen:
Zudem hat die Kreditwirtschaft über die SCHUFA ein eigenes Instrument geschaffen, um den Aufenthalt des „Schuldners im Schuldturm“ zu verlängern. Denn nach Beendigung der Wartezeit auf die Restschuldbefreiung bleibt die Tatsache der Durchführung eines Insolvenzverfahrens dort noch weitere 3-4 Jahre gespeichert. So kommt es, dass Schuldner, die sich in einem langwierigen Insolvenzverfahren von der bedrückenden Last ihrer Schulden befreit haben, letzten Endes insgesamt mindestens 6-7 Jahren mehr oder weniger von der Teilnahme am Wirtschaftsverkehr ausgeschlossen sind. Denn nicht nur während des Insolvenzverfahrens und der anschließenden Wartezeit auf die Schuldbefreiung, sondern auch während der anschließenden „3-jährigen Sperrfrist der SCHUFA“ ist es für den (ehemaligen) Schuldner nahezu ausgeschlossen, ein neues Konto zu errichten oder gar Kredite aufnehmen zu können, das gleiche gilt für Leasingverträge, Smartphone-Verträge und Ähnliches, selbst bei Neuanmietung einer Wohnung kommt es unserer Erfahrung nach regelmäßig zu Schwierigkeiten.Zudem ist der Beginn einer erfolgreichen Selbstständigkeit in dieser Zeit mehr als schwierig und häufig nur dann möglich, wenn auf die Unterstützung der Familie oder nahestehender Personen zurückgegriffen werden kann. Das schafft u.a. Abhängigkeiten, die für manche dazu führt, dass sie endgültig aus dem Arbeitsleben, gleich ob angestellt oder selbstständig, ausscheiden. Die negativen Auswirkungen für die Volkswirtschaft durch diese Umstände und Zusammenhänge sind nur unzureichend erfasst.
Konsequenz:
Dies alles sind Gründe für unser Bemühen, unsere Erfahrung und unser Wissen über wirtschaftliche Abläufe, verhandlungstaktische Vorgehensweisen gegenüber Gläubigern und insolvenzrechtliche Verfahrens-bedingungen dafür einzusetzen, Schuldner in erster Linie vor der Durchführung eines Insolvenzverfahrens zu bewahren. Das gelingt oft auch dann, wenn es auf den ersten Blick nur schwer möglich erscheint.Wir helfen dem Schuldner, aus verkrusteten und festgefahrenen Denkmustern und Verhaltensweisen herauszufinden.
Finanzen:
Natürlich: Für einen außergerichtlichen Vergleich oder gar ein Insolvenzplanverfahren sind finanzielle Mittel unterschiedlichen Umfangs erforderlich. Wer aber finanzielle Hilfe aus der Familie oder von nahestehenden Personen erhalten kann, sollte nichts unversucht lassen, das Insolvenzverfahren zu vermeiden. Dabei kommt es darauf an, solchen Personen aktiv einen Darlehensvertrag anzubieten, der nach der Befreiung von den Schulden kontinuierlich abgezahlt werden kann. Es zählen Glaubwürdigkeit, Ehrlichkeit und ein Konzept für die Zukunft, um den Darlehensgeber zu überzeugen. Auch dabei können wir bei Bedarf helfen.
Wir sind für Sie da:
Selbstverständlich sind wir gerade auch dann für Sie da, wenn an einem Insolvenzverfahren kein Weg vorbeiführt. Die Regeln sind nicht unkompliziert und Fehler am Anfang, zum Beispiel bei der Wahl der richtigen Verfahrensart, können zu erheblichen aber vermeidbaren Verzögerungen führen .
Wir sind bereit, fachkundig und vertrauensvoll mit Ihnen zusammen zu arbeiten und Ihnen die Aussicht auf eine positive Zukunft zu verschaffen.